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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-238566

Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung

Stage enactedUpdated 17d ago

Umsetzung der EU-Richtlinie über gemeinsame Mindestvorschriften zum Recht des Angeklagten: Geringfügige Anpassungen betr. Abwesenheitsverhandlung: Einführung von Hinweispflichten und Belehrungspflichten (Abschluss der Verhandlung nach unerlaubter Entfernung aus unterbrochener Hauptverhandlung, Wiedereinsetzungsrechte nach unverschuldetem Fristversäumnis in Berufungsverhandlungen und Revisionsverhandlungen) sowie Ermessensentscheidung des Instanzengerichts über die Anwesenheit eines inhaftierten Angeklagten in der Revisionshauptverhandlung, weitere Ladungspflichten; Berichtigung von Fehlern im Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs (elektronische Poststellen, Verordnungsermächtigungen);<br /> Änderung §§ 35a, 40, 231, 329, 350 und 356a sowie § 32a Strafprozessordnung sowie Änderung §§ 110a Strafvollzugsgesetz und § 110a Gesetz über Ordnungswidrigkeiten; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2016/343 vom 9. März 2016 über die Stärkung bestimmter Aspekte der Unschuldsvermutung und des Rechts auf Anwesenheit in der Verhandlung in Strafverfahren (ABl. L 65, 11.3.2016, S. 1);<br /> Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs, GESTA 18. WP C110