Gesetz zur Stärkung des Kundenschutzes bei unlauterer Telefonwerbung
Substanzielle Stärkung der Verbraucherrechte und Unterstützung redlicher Mitbewerber: wirksames Zustandekommen von Verträgen aus unlauterer Telefonwerbung nur mit schriftlicher Bestätigung des Verbrauchers;<br /> Änderung § 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb<br /> <br /> Für die öffentlichen Haushalte ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Forderungen der Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) im Jahr 2007<br /> Siehe auch C165