Gesetz zur Stärkung des Erfolgsbezugs im Gerichtsvollzieherkostenrecht
Effizienzsteigerung im Gerichtsvollzieherwesen durch strukturelle Reformen im Gerichtsvollzieherkostenrecht: Einführung einer Erfolgsgebühr und Anhebung des seit 2001 unveränderten Gebührenniveaus um etwa 30 v.H. zur Verbesserung der Kostendeckung;<br /> Änderung versch. §§ und Anlage (Kostenverzeichnis) Gerichtsvollzieherkostengesetz sowie Artikel 3 Abs. 3 (Gerichtsvollzieherkostengesetz) Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung