Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes (Ehrenamtsstärkungsgesetz)
Erleichterung zivilgesellschaftlichen Engagements durch Entbürokratisierung und Flexibilisierung steuer- und zivilrechtlicher Rahmenbedingungen für Organisationen und Ehrenamtliche: Rechts- und Planungssicherheit, Mittelverwendung, Haftungsbeschränkungen, Erhöhung der Übungsleiter- und Ehrenamtspauschale, Vergütungsregelungen, Verwendung der Abkürzung "gGmbH";<br /> Änderung von 8 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf BT-Drs 17/11316 GESTA D093<br /> <br /> <span style="font-weight: bold">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span>Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Entbürokratisierung des Gemeinnützigkeitsrechts (Gemeinnützigkeitsentbürokratisierungsgesetz - GemEntBG); Änderungen und Klarstellungen zu Antragsverfahren, Fristsetzungen, Vermögen und Mittelweitergabe steuerbegünstigter Körperschaften, Haftungsregelungen u.a.