Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken
Stärkung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung der Bevölkerung; Anpassung der deutschen Rechtslage an die EuGH-Entscheidung zu einheitlichen Apothekenabgabepreisen, Erhalt der freien Apothekenwahl auch nach Einführung der elektronischen Verordnung, Abspracheverbot mit Ärzten, Einführung und Vergütung zusätzlicher pharmazeutischer Dienstleistungen, Ermöglichung wiederholter Abgabe von Arzneimitteln auf eine Verschreibung, regionaler Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung in Apotheken sowie der Bereitstellung von Arzneimitteln durch automatische Ausgabestationen;<br /> Änderung von 6 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) vom 19. Oktober betr. Nichtanwendbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts zu einheitlichen Apothekenabgabepreisen für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel auf Versandapotheken in einem anderen EU-Mitgliedstaaten (C-148/15)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verzicht auf bereits anderweitig umgesetzte Regelungen betr. ärztliche Verordnungen, Wiederholungsrezepte und Modellvorhaben zur Grippeschutzimpfung; Ermöglichung eines zusätzlichen Zuschlags für Botendienste, Gewährleistung von Arzneimittelsicherheit, -qualität und ordnungsgemäßer Versorgung auch bei Versand durch ausländische Apotheken, Anforderungen an Verpackung und Kennzeichnung bereitgestellter Arzneimittel;<br /> Wegfall Änderungen Arzneimittelverschreibungsverordnung und Infektionsschutzgesetz