Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft
Sicherstellung einer Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaften in Bund und Ländern durch Abschaffung des Weisungsrechts der Justizminister in Einzelfällen, Beibehaltung von Dienstaufsicht und allgemeinem Weisungsrecht zur Sicherung gleichmäßiger Rechtsanwendung und einheitlicher Strafverfolgung;<br /> Änderung § 147 Gerichtsverfassungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA C187