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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-107747

Gesetz zur Stärkung der Unabhängigkeit der Richter und Gerichte (G-SIG: 14019163)

Stage enactedUpdated 16d ago

<b>Bezug:</b> Geplante Justizreform, Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gleichwertigkeit der Richterämter (BVerfGE 26,72,76); Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Dienstgericht des Bundes, vom 7. April 1995 zu den Verfahren des Präsidiums (RiZ (R) 7/94) Siehe auch C019 <br><br><b>Inhalt:</b> Reform der Präsidialverfassung der ordentlichen Gerichte und Stärkung der richterlichen Selbstverwaltung durch Stärkung des Präsidiums als eigenständiges zentrales Organ der richterlichen Selbstverwaltung bei Einschränkung der hervorgehobenen Stellung des Vorsitzenden und Betonung der Gleichrangigkeit der Richter, Regelungen zur Ermöglichung einvernehmlicher Lösungen bei der Geschäftsverteilung und anderen Fragen; Änderung §§ 21a bis 21g Gerichtsverfassungsgesetz sowie §§ 2, 4, 5 und 7 Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Gleichstellung von beurlaubten mit abgeordneten Richtern hinsichtlich der Wählbarkeit zum Präsidium, Verlängerung der am 31. Dezember 1999 auslaufenden Sonderregelung für die neuen Länder, wonach an einer gerichtlichen Entscheidung mehr als ein abgeordneter Richter mitwirken darf, um fünf Jahre; Änderung §§ 3, 10 und 30 Rechtspflege-Anpassungsgesetz sowie § 68 Patentgesetz. <br><br><b>Änderungen durch das Vermittlungsverfahren:</b> Zulassung der Richteröffentlichkeit bei Präsidiumssitzungen von Fall zu Fall, Einfügung Art. 5a: Übergangsvorschrift. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Richter/Reform der Präsidialverfassung der Gerichte * Wahlordnung/ Änderung §§ 2, 4, 5 und 7 Wahlordnung für die Präsidien der Gerichte