Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten (G-SIG: 16019072)
<strong>Bezug:</strong> Umsetzung der Ergebnisse der Bund-Länder-Besprechung vom 2. und 3. Dezember 2003 <p><strong>Inhalt:</strong> Ausgleich von Regelungsdefiziten bei der Abschöpfung der aus einer Straftat erlangten wirtschaftlichen Vorteile, insbesondere wenn Geschädigte unbekannt sind oder ihre Ansprüche nicht geltend machen, Änderung und Ergänzung versch. §§ Strafprozessordnung betr. Rückgewinnungshilfe und Vermögensabschöpfung bei Straftaten, Änderung § 73d Strafgesetzbuch, Bekanntmachung von aus Straftaten erlangtem Vermögen im elektronischen Bundesanzeiger.<br />Erhöhtem Vollzugsaufwand für Strafverfolgungsbehörden und Gerichte stehen erhebliche Vermögenszuflüsse für den Fiskus gegenüber.</p> <p><span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</span> Verbindung des Fristbeginns für die Abschöpfung mit der Rechtskraft des Strafurteils, Eröffnung des Rechtsmittels der weiteren Beschwerde bei einem dinglichen Arrest mit einem Wert von über 20.000 Euro. </p> <p><strong>Nebenschlagwörter:</strong> Opferschutz/Verbesserung der Rückübertragung von aus Straftaten erlangten wirtschaftlichen Vorteilen * Strafprozessordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO betr. Rückgewinnungshilfe und Vermögensabschöpfung bei Straftaten * Strafgesetzbuch/Änderung § 73d StGB * Bundesanzeiger/Bekanntmachung von aus Straftaten erlangtem Vermögen im elektronischen Bundesanzeiger * Verbrechensopfer/ Verbesserung der Rückübertragung von aus Straftaten erlangten wirtschaftlichen Vorteilen </p> <p> </p>