Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
Klarstellung des allgemeinen Grundsatzes der risikobasierten Arbeitsweise bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung unter Berücksichtigung der FATF-Empfehlungen, effizientere Filterung und Bewertung der eingehenden Meldungen und vertiefte Analyse abhängig von ihrer Risikointensität, Schaffung von Rechtsklarheit, verbesserte automatisierte Verfahren unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben, Regelungen zur Meldeschwelle und zur Bearbeitung sogen. Fristfälle zur vereinfachten Zusammenarbeit mit anderen Behörden;<br /> Änderung versch. §§ Geldwäschegesetz<br /> <br /> Bezug: Deutschland-Prüfbericht der Financial Action Task Force (FATF)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Anforderungen an automatisierte Anwendungen zur Datenanalyse, Regelungen zu Rückmeldungen der FIU an Behörden und zu Übermittlungsbeschränkungen, Einrichtung eines parlamentarischen Gremiums, Klarstellung zur Aufsicht über die FIU