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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-18588

Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz)

Stage enactedUpdated 17d ago

Stärkung der Interessen von Opfern und Zeugen im Strafverfahren in den Bereichen Verfahrensrechte und Informationsrechte von Verletzten, Rechte von Kindern und jugendlichen Opfern und Zeugen sowie Rechte erwachsener Zeugen: Neujustierung der Nebenklagevoraussetzungen, Bestellung eines Opferanwaltes und Beiordnung eines Zeugenbeistandes für besonders schutzbedürftige Nebenkläger bzw. Zeugen, Anhebung der Schutzaltersgrenze auf 18 Jahre; gesetzliche Regelungen von Rechten und Pflichten von Zeugen;<br /> Änderung und Neufassung versch. §§ Strafprozessordnung, Änderung §§ 73, 135, 139 und 172 Gerichtsverfassungsgesetz, § 49 Bundesrechtsanwaltsordnung, § 53 Rechtsanwaltsvergütungsgestz sowie § 80 Jugendgerichtsgesetz<br /> <br /> Im Vollzug werden den Bundesländern voraussichtlich gewisse, jedoch nicht quantifizierbare Mehrausgaben entstehen.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Entwürfe des Bundesrates C128 und C136<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Regierungsentwurf auf BR-Drs 178/09 C201<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses:</span> Änderungen in den Bereichen Schutzrechte von Zeugen, Nebenklagebefugnis bei einzelnen Delikten, Opferanwalt für Kinder und Jugendliche, Akteneinsichtsrecht der Nebenklage, Kostenregelungen; Ruhen der Verjährung bei Genitalverstümmelung;<br /> Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Strafprozessordnung, zusätzliche Änderung § 22 Rechtspflegergesetz und § 78b Strafgesetzbuch<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug:</span> Antrag auf BT-Drs 16/9420<br /> Siehe auch C215