Gesetz zur Stärkung der Rechte des Verletzten im Strafprozeß (Opferschutzgesetz) (G-SIG: 10020426)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch C34, C72 und C76; in der 2. Beratung zusammengeführt mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung C76 (BT-Drs 10/5305) u.d.T. "Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz)", Fortgang siehe dort<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafprozeß, Erweiterung der Mitwirkungsmöglichkeiten, Beiordnung eines Rechtsbeistands auf Antrag, Ausschluß der Öffentlichkeit auf Antrag des Zeugen, insbesondere bei Sexualdelikten, Berücksichtigung des Täter-Opfer- Ausgleichs bei der Strafzumessung, Einführung einer Geldstrafe auf Bewährung, Einstellung von Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen eines Täter-Opfer-Ausgleichs und Ermöglichung häufigerer Adhäsionsverfahren; Änderung des § 46 und Einfügung eines § 58a StGB, Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO, Änderung des § 172 GVG und des § 102 BRAGO. Zusätzlichen Kosten bei den Ländern durch die Beiordnung des Beistands stehen mögliche Kosteneinsparungen entgegen.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Verbrechensopfer/Erstes Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) * Körperverletzung/ Erstes Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) * Strafprozeß/Erstes Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren (Opferschutzgesetz) * Rechtsbeistand/Beiordnung eines Rechtsbeistands für den Verletzten im Strafprozeß auf Antrag * Zeuge/ Ausschluß der Öffentlichkeit bei Strafprozessen auf Antrag des Zeugen, insbesondere bei Sexualdelikten * Sexualstraftat/Ausschluß der Öffentlichkeit bei Strafprozessen auf Antrag des Zeugen, insbesondere bei Sexualdelikten * Strafzumessung/Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung * Geldstrafe/ Einführung von Geldstrafen auf Bewährung * Strafaussetzung zur Bewährung/Einführung von Geldstrafen auf Bewährung * Adhäsionsverfahren (Strafverfahren)/Häufigere Durchführung von Adhäsionsverfahren * Strafgesetzbuch/Änderung des § 46 und Einfügung eines § 58a StGB betr. Berücksichtigung des Täter-Opfer-Ausgleichs bei der Strafzumessung und Einführung einer Geldstrafe auf Bewährung * Strafprozeßordnung/Änderung und Ergänzung versch. §§ StPO betr. Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafprozeß * Gerichtsverfassungsgesetz/Änderung des § 172 GVG betr. Ausschluß der Öffentlichkeit auf Antrag eines Zeugen, insbesondere bei Sexualdelikten * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung des § 102 BRAGO betr. Beistand für einen Verletzten im Strafprozeß