Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht (PrStG)
Stärkung des Schutzes von Medienangehörigen vor Ermittlungstätigkeiten nach Veröffentlichung zugeleiteten Materials: Beschränkung der Strafbarkeit der "Beihilfe nach Vollendung der Tat" betr. Geheimnisverrat, Ausweitung des Beschlagnahmeschutzes durch Einschränkung auf einen dringenden Tatverdacht der Beteiligten;<br /> Änderung § 353b Strafgesetzbuch sowie § 97 Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Gerichtsentscheidungen, u.a. Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.02.2007 betr. Durchsuchung und Beschlagnahme in den Redaktionsräumen einer Zeitschrift [Cicero] (BVerfGE 117, 244)<br /> Siehe auch C060 und C108