Gesetz zur Stärkung der Pressefreiheit
Stärkung des Schutzes von Medienangehörigen nach Veröffentlichung zugeleiteten Materials vor Ermittlungstätigkeit durch strafprozessuale Regelungen: Beschlagnahmeverbot bei Verdacht einer Beihilfe zum Geheimnisverrat, Ausweitung des Richtervorbehaltes betr. Beschlagnahme; Erstreckung des Absoluten Schutzes betr. Beweiserhebungs- und Verwertungsverbot auf Medienangehörige, Arzte und Psychologische Psychotherapeuten<br /> Änderung §§ 97, 98 und 160a Strafprozessordnung, § 20u Bundeskriminalamtgesetz, § 23a Zollfahndungsdienstgesetz sowie § 3b Artikel 10-Gesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 27.02.2007 betr. Durchsuchung und Beschlagnahme in den Redaktionsräumen einer Zeitschrift [Cicero] (BVerfGE 117, 244)<br /> Siehe auch C051 und C060 sowie C105