Gesetz zur Stärkung der Kontrolle der Exekutive durch das Parlament (Exekutivkontrollgesetz - ExekutivkontrollG)
Sicherstellung der Kontrollfunktion des Parlaments in übernationalen Entscheidungsprozessen: Verpflichtung der Bundeskanzlerin zur Abgabe einer Regierungserklärung mit Aussprache vor bestimmten internationalen Gremiensitzungen (Vorbereitungsdebatte), Ausführungen zu Lage, Thema und Ziel der Beratungen, Nachbereitungsdebatte auf Antrag von 25 v.H. der Bundestagsabgeordneten; Genehmigungsvorbehalt des Deutschen Bundestages zur Herbeiführung bundesweit einheitlicher infektionsschutz-rechtlicher Maßnahmen der Länder im Rahmen der Bund-Länder-Koordination, nachträgliche Zustimmung bei Gefahr im Verzug, Unterrichtungspflichten;<br /> <strong>Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag im Rahmen der internationalen Beziehungen</strong> (IntZBBG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 3 Gesetz über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union, Änderung § 5 Infektionsschutzgesetz<br /> <br /> Bezug: Wiedervorlage der textidentischen Entwurfe GESTA A004/A005 in erweiterter Fassung mit geändertem Titel