Gesetz zur Stärkung der Integrität in der Wirtschaft
Schaffung einer Gesetzesgrundlage für die Verfolgung und Ahndung kriminellen Unternehmensverhaltens von auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichteten Verbänden wegen Straftaten ihrer Leitungspersonen durch Herauslösung und Neuordnung des bisher nur rudimentär geregelten Verbandsverfahrens aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht, Erweiterung und Verbesserung des Sanktionsspektrums durch Ermöglichung von Verbandsgeldsanktionen und Verwarnungen mit Verbandsgeldsanktionsvorbehalt, Förderung von Compliance-Maßnahmen sowie Berücksichtigung potentiell sanktionsmildernd wirkender verbandsinterner Untersuchungen, Einrichtung eines Verbandssanktionenregisters u.a.;<br /> Gesetz zur Sanktionierung von verbandsbezogenen Straftaten (<strong>Verbandssanktionengesetz</strong> – VerSanG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung und Änderung versch. §§ von 18 Gesetzen, Aufhebung § 96 Energiewirtschaftsgesetz