Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts
Fortsetzung des zur Beschleunigung der Energiewende vorgezogenen energie- und klimapolitischen Teils der Bauplanungsrechtsnovelle als Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden: Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme, Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan, Ansiedlung von Vergnügungsstätten (Spielhallen), Vereinfachung des Vorkaufsrechts, Nutzungsänderung bei Gebäuden, Neuregelung des Erschließungsvertrags, Rückbaugebot, Zulässigkeit von Kinderbetreuungsanlagen in reinen Wohngebieten sowie von Solaranlagen und Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen in Baugebieten, Erleichterung einer größeren baulichen Dichte, Regelungen für gewerbliche Tierhaltungsanlagen und Strukturwandel in der Landwirtschaft;<br /> Änderung zahlr. §§ Baugesetzbuch sowie Einfügung und Änderung versch. §§ Baunutzungsverordnung<br /> <br /> Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zum Klimaschutz<br /> Ergebnisbericht der "Berliner Gespräche zum Städtebaurecht" vom November 2010<br /> Siehe auch GESTA J016<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses</strong>: Neuregelung zum Erschließungsvertrag, Verlängerungsmöglichkeit der Zurückstellung von Baugesuchen, Flexibilisierung des Privilegierungstatbestandes für Biomasseanlagen, Abbau rechtlicher Hemmnisse für die energetische Sanierung, Kostenbeteiligung des Eigentümers an Rückbaumaßnahmen, Förderung der Grundstücksmarkttransparenz, redaktionelle Anpassungen und Folgeänderungen