Gesetz zur Stärkung der Finanzmarkt- und der Versicherungsaufsicht
<span>Verbesserung der Eingriffsmöglichkeiten der Finanzmarktaufsicht in Krisenzeiten unter Berücksichtigung laufender europäischer und internationaler Reformvorhaben: Festsetzung höherer Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen, Anzeigepflicht für Risikokonzentrationen bei Gruppen, Verschärfung der Anforderungen an Mitglieder von Kontrollgremien, Festsetzung eines Kapitalaufschlags, frühzeitigere bankaufsichtsrechtliche Maßnahmen; Änderungen im Bereich der Versicherungsaufsicht;<br /> Änderung versch. §§ Kreditwesengesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz, Art. 6 Finanzmarktstabilisierungsgesetz sowie §§ 1, 2, 4 und 5 Kapitalausstattungs-Verordnung<br /> <br /> Es ergeben sich keine Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Beschlussempfehlung des Ausschusses: </span><span>Änderungen zu Sachkundenachweisen und Eignung von Mitgliedern von Kontrollorganen, Zahl von Kontrollmandaten, Eigenmittelbestimmung, Meldepflicht u. a.;<br /> Änderung §§ 30 und 49 Pfandbriefgesetz, §§ 9 und 39 Wertpapierhandelsgesetz, §§ 4 und 16 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz sowie Anlage (Gebührenverzeichnis) Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz</span><br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Maßnahmepaket der Bundesregierung zur Stabilisierung der Finanzmärkte vom 13. Oktober 2008</span>