Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen
Umsetzung der Protokollerklärung durch Anhebung der Bundesbeteiligung an den Nettoausgaben des Vorvorjahres für die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung auf 45 v.H. bei Absenkung der Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung in entsprechendem Umfang;<br /> Neufassung § 46a Zwölftes und Änderung § 363 Drittes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung § 1 Finanzausgleichsgesetz<br /> <br /> Bezug: Protokollerklärung von Bund und Ländern zum Vermittlungsverfahren betr. Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch G022