Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende
Einrichtung eines bundesweiten Online-Registers zur Abgabe und Dokumentation einer stets widerrufbaren Erklärung zur Organ- und Gewebespende, Aufklärung und Information der Bevölkerung sowie Beratung durch Hausärzte, regelmäßige Evaluationspflicht der Aufklärungsunterlagen und Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag, verstärkte Thematisierung in der ärztlichen Ausbildung;<br /> Änderung §§ 2 und 19 sowie Einfügung § 2a Transplantationsgesetz, Änderung §§ 87 und 87a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, Anlage 15 Approbationsordnung für Ärzte sowie § 19 Fahrerlaubnis-Verordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderung der Bezeichnung der registerführenden Behörde