Gesetz zur Stärkung der Bürgerrechte (Bürgerrechtestärkungs-Gesetz - BüStärG)
Rückkehr zu einem besseren Ausgleich von Freiheit und Sicherheit: Abschaffung der anlasslosen Speicherung von TK-Verbindungsdaten (Vorratsdatenspeicherung), Kostenregelungen; Aufhebung der bußgeldbewehrten Compliance-Regeln für Anbieter sozialer Netzwerke betr. Umgang mit Beschwerden über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte im Netz, Überführung der Legaldefinition "soziales Netzwerk" und der Vorschriften betr inländischen Zustellungsbevollmächtigten (unter Ausweitung des Anwendungsbereichs auf alle gerichtlichen und behördlichen Verfahren bei Beschränkung der Bestellungsverpflichtung) in das Telemediengesetz; Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis;<br /> Aufhebung §§ 113 bis 113g Telekommunikationsgesetz, Änderung §§ 2, 14 und 17 neu (war: § 16 alt) sowie Einfügung § 16 neu Telemediengesetz, Folgeänderung versch. §§ Strafprozessordnung und Anlage 3 Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz, Aufhebung Netzwerkdurchsetzungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2016 zur Unzulässigkeit einer anlasslosen Vorratsdatenspeicherung (C-203/15 und C-698/15)<br /> Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken, GESTA 18. WP C167/C170<br /> Siehe auch GESTA C002 und C006