Gesetz zur Stärkung der Bewährungshilfe und der Straffälligenarbeit
Gesetzliche Regelung betr. Datenübermittlungsbefugnisse des Bewährungshelfers an Polizei, Strafvollstreckungsbehörden sowie Einrichtungen des Justizvollzugs und Maßregelvollzugs;<br /> Einfügung § 496 Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Stellungnahme der 81. Konferenz der Justizminister am 23. und 24. Juni 2010<br /> Wiedervorlage des Gesetzesantrags auf BR-Drs 354/11 in der Fassung BR-Drs 354/11(Beschluss) (GESTA 17. WP C085)