Gesetz zur Stärkung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in der Altenpflege
Umsetzung der Qualifizierungsoffensive Altenpflege zur Fachkräftesicherung: Ausbau der bestehenden Möglichkeiten zur Ausbildungsverkürzung bei entsprechenden Vorkenntnissen, erneute Vollfinanzierung (Weiterbildungskosten und Arbeitslosengeld bei Weiterbildung im Bereich der Arbeitsförderung bzw. Weiterbildungskosten und Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende) von nicht verkürzbaren Weiterbildungen zur Altenpflegefachkraft befristet auf drei Jahre;<br /> Änderung § 7 Altenpflegegesetz und § 16 Sozialgesetzbuch II, Einfügung § 131b Sozialgesetzbuch III<br /> <br /> Bezug: Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege vom 13. Dezember 2012<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und FDP auf BT-Drs 17/12179 GESTA I022