Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien
Klarstellung zur Einbeziehung der Angebote der Jugendarbeit öffentlicher oder anerkannter freier Träger während der Schulferien zur Gewährleistung des ab 1. August 2026 stufenweise in Kraft tretenden Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung;<br /> Änderung § 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Heranziehung der Angebote anerkannter freier Träger der Jugendarbeit zur Erfüllung des Rechtsanspruchs<br /> Siehe auch GESTA I001<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Änderungen; Annahme einer Entschließung