Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz)
Breit angelegtes Maßnahmenpaket zur Stabilisierung der GKV-Finanzen durch Senkung des hohen Ausgabenwachstums ohne Einschränkung der Versorgungsqualität sowie effizienteren Einsatz der vorhandenen Mittel: Begrenzung der Vergütungs- und Preisanstiege aller Leistungserbringer auf die jeweilige Kostenentwicklung in den Leistungsbereichen mit der Grundlohnrate in der Einnahmenentwicklung der GKV als Obergrenze, angemessenes Verhältnis der Ausgaben zum Patientennutzen und Abschaffung kostenintensiver Sondervergütungen, Doppelfinanzierungen, Fehlanreize und Ungleichbehandlungen, zwingende Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung vor bestimmten Operationen, Begrenzung der Krankenkassen-Verwaltungskosten, Anpassungen der Krankenhausvergütung und Begrenzung der Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen, dynamischer Herstellerabschlag für die Pharmaindustrie, weitere Änderungen betr. Arzneimittel-Rabattverträge, Medizinalcannabis, Apotheken- und Impfstoffabschläge, Gesundheitsuntersuchungen, Heil- und Hilfsmittelversorgung, Krankengeld, Finanzierung des Innovationsfonds, homöopathische Arzneimittel, digitale Gesundheitsanwendungen u.a.; Erhöhung von Beitragssätzen, Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflichtgrenze, Begrenzung der beitragsfreien Familienversicherung, Fortschreibung von Zuzahlungsgrenzen und -beiträgen, moderate Leistungsanpassung und Beitrag der Versicherten und Patienten, u.a. Reduzierung der Festzuschüsse für Zahnersatz; Verschiebung der Rückzahlung von Darlehen und Erhöhung der Beitragspauschale für Grundsicherungsbezieher durch den Bund, Reduzierung des Bundeszuschusses an den Gesundheitsfonds;<br /> Änderung von 5 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Empfehlungen der vom BMG eingesetzten FinanzKommission Gesundheit (FKG) vom 30. März 2026<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> umfangreiche Änderungen betr. Bundesbeitrag für die Gesundheitsversorgung der Grundsicherungsempfänger, Absenkung des Bundeszuschusses; Personalbemessung im Krankenhaus, Finanzierung von pflegeentlastenden Maßnahmen im Rahmen des Pflegebudgets, Zweitmeinungsverfahren bei mengenanfälligen Eingriffen, Stärkung der Abrechnungsqualität durch Anhebung der Prüfquoten und Schwellenwerte; Herstellerabschlag der Pharmazeutischen Industrie, Abschlag für patentierte Impfstoffe; Teilarbeitsunfähigkeit, Vergütungen für psychotherapeutische Leistungen, beitragsfreie Mitversicherung für Familien, Zuzahlungsbeträge, Fachzahnarztweiterbildung für kieferorthopädische Leistungen, Konsiliarbericht vor einer Psychotherapie, Vergütung tarifgebundener Leistungserbringer u.a.; Annahme einer Entschließung: Vorlage von Regelungen zur Psychotherapie betr. Versorgungskontinuität begonnener Behandlungen, Ausnahmefälle für extrabudgetäre Vergütung bei Kindern und Jugendlichen, schwer psychisch Kranken und dringlichen Fällen, Erarbeitung von Regelungen zur Feststellung einer Dringlichkeit durch den Gemeinsamen Bundesausschuss bis Ende 2026;<br /> Änderung weiterer 8 Gesetze und 2 Rechtsverordnungen sowie Aufhebung 1 Rechtsverordnung, Änderung Medizinproduktemethodenbewertungsverordnung betr. Änderung der Überschrift in Verordnung über die Voraussetzungen für die Bewertung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden nach § 137h des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (<strong>Methodenbewertungsverordnung</strong> – MBV)