Gesetz zur solidarischen Ausbildungsfinanzierung (Ausbildungsfinanzierungsgesetz) (G-SIG: 13020707)
<b>Bezug:</b> "Eckpunkte" des DGB vom Herbst 1995 Siehe auch O013 und O017 <br><br><b>Inhalt:</b> Meldepflicht für alle öffentlichen und privaten Arbeitgeber über offene Ausbildungsplätze, Schaffung der planerischen Voraussetzungen im Ausbildungsbereich durch einen jährlich zu erstellenden Bundesberufsbildungsberichts, Entrichtung einer Ausbildungsumlage durch alle Betriebe und Verwaltungen, Kriterien für die Festlegung des Hebesatzes, Vorabzug der im jeweiligen Betrieb aufgewandten Kosten der beruflichen Erstausbildung, Verwaltung und Verwendung der Gelder durch die Bundesanstalt für Arbeit. Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Berufsausbildung/Gesetz zur solidarischen Ausbildungsfinanzierung * Ausbildungsplatz/Finanzierung der beruflichen Erstausbildung durch eine Ausbildungsumlage