Gesetz zur Sicherung von Verkehrsleistungen (Verkehrsleistungsgesetz - VerkLG) (G-SIG: 15019350)
<b>Inhalt:</b> Regelung der Anforderung von Verkehrsleistungen und der Überwachung von Verkehrsmitteln in bestimmten Krisensituationen (Naturkatastrophen, Kernreaktorunfälle, wirtschaftliche Krisenlagen oder terroristische Anschläge) sowie der Einsatzunterstützung der Streitkräfte auf Grund internationaler Vereinbarungen; Aufhebung § 10 Seeaufgabengesetz sowie der Verordnung über die Beförderungsleistungen durch Seeschiffe in wirtschaftlichen Krisenlagen. Dem Bund entstehen keine unmittelbaren Kosten. Die im Anwendungsfall entstehenden Kosten lassen sich nicht vorausschätzen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Naturkatastrophe/Sicherung von Verkehrsleistungen in bestimmten Krisensituationen * Reaktorunfall/Sicherung von Verkehrsleistungen in bestimmten Krisensituationen * Terrorismus/Sicherung von Verkehrsleistungen in bestimmten Krisensituationen * Seeaufgabengesetz/Aufhebung § 10 SeeAufgG betr. Verkehrsleistungsgesetz * Seeschiff/Aufhebung VO über die Beförderungsleistungen durch Seeschiffe in wirtschaftlichen Krisenlagen