Gesetz zur Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes von medizinisch-technischen Großgeräten in der kassenärztlichen Versorgung (G-SIG: 10020139)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch mit dem Länderantrag identischen Gesetzentwurf der SPD G27 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Änderung der §§ 368, 368n und 368r RVO: Einbeziehung der Standortplanung für medizinische Großgeräte in die kassenärztliche Bedarfsplanung, Abstimmung der Standortaussagen mit der Krankenhausbedarfsplanung, Einführung einer Sanktionsmöglichkeit bei Nichtübereinstimmung der beabsichtigten Anschaffung eines Großgeräts mit den bedarfsplanerischen Standortaussagen. Bund, Ländern und Gemeinden entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Kassenarzt/Gesetz zur Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes von medizinisch-technischen Großgeräten in der kassenärztlichen Versorgung * Reichsversicherungsordnung * Ärztliche Versorgung/ Gesetz zur Sicherung des wirtschaftlichen Einsatzes von medizinisch- technischen Großgeräten in der kassenärztlichen Versorgung * Krankenhausbedarfsplan