Skip to content
GovLens is in free beta — full access while we build. Join the beta →
← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-155289

Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes (G-SIG: 12020706)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Siehe auch E13, E24, E33 und E34 <br><br><b>Inhalt:</b> Anschlußregelung an den Ende 1995 auslaufenden Jahrhundertvertrag über die Steinkohleverstromung bis zum Jahr 2005, Einführung eines zusätzlichen Sicherheitsziels für künftige Kernkraftwerke, Entsorgung radioaktiver Brennelemente: für das Kalenderjahr 1995 Festsetzung der Ausgleichsabgabe auf 8,5 v.H. im gesamten Bundesgebiet und Erhöhung des Kreditrahmens des Verstromungsfonds auf 6 Mrd DM; im Jahr 1996 Bereitstellung eines Finanzplafonds von 7,5 Mrd DM für die Bergbauunternehmen, in den Jahren 1997 bis 2000 von jeweils 7 Mrd DM, Finanzierungsregelung für den Zeitraum 2001 bis 2005 zu einem späteren Zeitpunkt bei weiter zurückgehenden Finanzplafonds; Bildung eines unselbständigen Sondervermögens des Bundes für das Jahr 1996, Aufbringung der Mittel durch eine Verstromungsabgabe der Stromwirtschaft von 8,5 v.H., daraus Bezuschussung des Absatzes deutscher Steinkohle an Kraftwerke, Regelung der Verstromungshilfen in den Jahren 1997 bis 2000 in einem gesonderten Gesetz; Verschärfung der Sicherheitsanforderungen an künftige Kernkraftwerke, Ausschluß von Auswirkungen möglicher Unfälle außerhalb des Reaktors; Gleichrangigkeit von schadloser Verwertung und direkter Endlagerung bei der Entsorgung radioaktiver Reststoffe; Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung in den Jahren 1996 bis 2005 als Art. 1 der Vorlage, Gesetz zur Steinkohleverstromung im Jahre 1996 - Viertes Verstromungsgesetz - als Art. 2, Änderung der §§ 2, 5, 8, 9, 13 und 15 des Dritten Verstromungsgesetzes (Art. 3) sowie der §§ 7 und 9a Atomgesetz (Art. 4). Den öffentlichen Haushalten entstehen keine Kosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes); Konkretisierung der gesetzgeberischen Vorgabe zur Degression des Finanzplafonds für die Steinkohleverstromung im Zeitraum 2001 bis 2005, Festsetzung des Kohlepfennigs für die neuen Bundesländer als Übergangsregelung auf lediglich 4,25 v.H., Anhebung der Grenze für die Abgabenpflicht bei kleineren Anlagen zur Eigenstromerzeugung ab 1995 von einem auf fünf Megawatt, Konkretisierung der gesetzlichen Anforderungen für das neue Sicherheitsziel von Kernkraftwerken im Atomrecht, Einfügung eines neuen Artikel 4a mit Änderungen der §§ 1 und 3 Stromeinspeisungsgesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zugunsten erneuerbarer Energien. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Elektrizitätserzeugung/Sicherung des Steinkohleneinsatzes in der Verstromung * Reaktorsicherheit/Einführung eines zusätzlichen Sicherheitsziels für künftige Kernkraftwerke * Kernkraftwerk/ Einführung eines zusätzlichen Sicherheitsziels für künftige Kernkraftwerke * Entsorgung/Entsorgung radioaktiver Brennelemente * Radioaktiver Abfall/Entsorgung radioaktiver Brennelemente * Ausgleichsabgabe gem.Verstromungsgesetz/Festsetzung des Kohlepfennigs für 1995 * Ausgleichsfonds zur Sicherung des Steinkohleneinsatzes/Erhöhung des Kreditrahmens des Verstromungsfonds für 1995 * Bergbauunternehmen/Einrichtung von Finanzplafonds für Bergbauunternehmen zur Sicherung der Steinkohleverstromung * Energiewirtschaft/Verstromungsabgabe der Stromwirtschaft zur Sicherung des Einsatzes deutscher Steinkohle * Reaktorunfall/Ausschluß von Auswirkungen möglicher Unfälle außerhalb des Reaktors * Endlagerung radioaktiven Abfalls/Gleichrangigkeit von Verwertung und direkter Endlagerung * Verstromungsgesetz/Gesetz zur Steinkohleverstromung im Jahre 1996 (Viertes Verstromungsgesetz), Änderung versch. §§ 3. Verstromungsgesetz * Atomgesetz/Änderung der §§ 7 und 9a AtG betr. Reaktorsicherheit und Endlagerung * Neue Bundesländer/Halbierung des Kohlepfennigs für die neuen Länder * Stromeinspeisungsgesetz/Änderung der §§ 1 und 3 StromeinspeisungsG betr. Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien * Erneuerbare Energiequellen/Verbesserung der Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien