Gesetz zur Sicherung der Wohnung für den hinterbliebenen Lebenspartner (G-SIG: 13020133)
<b>Bezug:</b> Siehe auch C052 und C190 <br><br><b>Inhalt:</b> Änderung § 569a Bürgerliches Gesetzbuch: Gewährung der mietrechtlichen Sonderrechtsnachfolge an Partner und Partnerinnen einer gleich- oder verschiedengeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Es entstehen keine Kosten. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Bürgerliches Gesetzbuch/Änderung § 569a BGB betr. Recht des Eintritts in den Mietvertrag für den hinterbliebenen nichtehelichen Lebenspartner * Nichteheliche Lebensgemeinschaft/Änderung § 569a BGB betr. Recht des Eintritts in den Mietvertrag für den hinterbliebenen nichtehelichen Lebenspartner * Homosexualität/Änderung § 569a BGB betr. Recht des Eintritts in den Mietvertrag für den hinterbliebenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartner * Wohnung/Gesetz zur Sicherung der Wohnung für den hinterbliebenen Lebenspartner