Gesetz zur Sicherung der Weiterbildungsförderung bei gesetzlich festgelegter Ausbildungsdauer (G-SIG: 15019579)
<strong>Bezug:</strong> Nur noch zweijährige Förderung von Umschulungen (Wegfall der Ausnahmeregelung des § 434d Abs. 1 SGB III ab 1.1.2003) Siehe auch E064, E069 und E071 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Aufhebung der zeitlichen Befristung der Ausnahmeregelung des § 434d Abs. 1 3. Buch Sozialgesetzbuch: volle Förderung bei nicht verkürzbaren Weiterbildungsmaßnahmen in den Gesundheitsfachberufen auch für das dritte Jahr. Infolge der erweiterten Förderungsmöglichkeiten kann es bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Bund zu Mehrausgaben kommen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Medizinalfachberuf/Fortführung der dreijährigen Förderung von Umschulungsmaßnahmen in den Gesundheitsberufen * Sozialgesetzbuch III/Änderung § 434d SGB III betr. Weiterbildungsförderung