Gesetz zur Sicherung der Unternehmensnachfolge (G-SIG: 15019684)
<strong>Bezug:</strong> Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995 betr. Gestaltungsfreiheit bei der Erbschaftsteuer (BVerfGE 93, S. 165-179) Der Gesetzesantrag ist textidentisch mit dem Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf BT Drs. 15/5448 D095 Siehe auch D064 und D090 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Befreiung familiengeführter Unternehmen von einem Mittelentzug durch die Erbschaft- und Schenkungsteuer, soweit der Betrieb fortgesetzt wird, Stundung der Erbschaftsteuer auf produktiv eingesetztes Vermögen für einen Zeitraum von zehn Jahren, keine Anwendung auf sog. "gewillkürtes Betriebsvermögen", gänzlicher Erlass der Erbschaftsteuer bei Betriebsfortführung nach Ablauf von zehn Jahren, keine Erbschaftsteuerfreistellung bei Betriebsvermögen über 100 Mio. Euro; Änderung §§ 3, 3c, 45d und 52 Einkommensteuergesetz, Änderung und Ergänzung versch. §§ Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz. Im Erstjahr der vollen Wirkung des Gesetzes entstehen Mindereinnahmen in Höhe von 400 Mio. Euro, die durch Erhöhung des steuerpflichtigen Anteils der Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften gegenfinanziert werden. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Einkommensteuergesetz/Änderung §§ 3, 3c, 45d und 52 EStG betr. Unternehmensnachfolge * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz/ Änderung und Ergänzung versch. §§ ErbStG betr. Unternehmensnachfolge * Kleine und mittlere Unternehmen/Gesetz zur Sicherung der Unternehmensnachfolge