Gesetz zur Sicherung der Pressefreiheit
Klarstellung im öffentlichen Vereinsrecht zur Nichtanwendbarkeit der Regelungen zu Vereinsverboten betr. Vereine oder Wirtschaftsvereinigungen mit maßgeblicher Betätigung in der Ausübung der Pressefreiheit (Art. 5 GG);<br /> Änderung § 3 Vereinsgesetz