Gesetz zur Sicherung der Oppositionsrechte in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages
Zur Wahrung der Kontrollrechte gegen die übergroße Mehrheit der Großen Koalition Gewährung der gesetzlichen Minderheitenrechte bei gemeinsamer Ausübung an beide Oppositionsfraktionen unabhängig von bisherigen Quoren für die Dauer des 18. Deutschen Bundestages;<br /> Einfügung § 37 Untersuchungsausschussgesetz, Änderung § 76 Bundesverfassungsgerichtsgesetz, § 8 EUZBBG, § 5 ESM-Finanzierungsgesetz, § 4 Stabilisierungsmechanismusgesetz sowie § 12 Integrationsverantwortungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Der Gesetzentwurf ist bis auf redaktionelle Klarstellungen identisch mit dem Entwurf der Fraktion B90/GR auf BT-Drs 18/184 GESTA B002<br /> Sicherung geschäftsordnungsrechtlicher Minderheitenrechte siehe BT-Drs 18/183 bzw. 18/379<br /> Siehe auch Antrag zur Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages auf BT-Drs 18/481<br /> Siehe auch GESTA B010