Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Mineralöl oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz)
Ermächtigung der Bundesregierung zum Erlaß von Rechtsverordnungen: u. a. Festsetzung von Höchstpreisen, Rationierung von Brennstoffen, Einschränkung der Benutzung von Motorfahrzeugen, Regelungen über die Lastverteilung im Bereich der Elektrizitäts- und Gasversorgung<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen