Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Einfuhren von Erdöl, Erdölerzeugnissen oder Erdgas (Energiesicherungsgesetz 1975)
Sicherung der Energieversorgung bei Gefährdung oder Störung der Mineralöl- oder Erdgaseinfuhren durch Schaffung der rechtlichen Grundlage zum Erlaß von Rechtsverordnungen in Krisenfällen<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen