Gesetz zur Sicherung der Arzneimittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen (G-SIG: 15019655)
<b>Inhalt:</b> Heraufsetzung der Altersgrenze vom 12. auf das 18. Lebensjahr für die Erstattungspflicht bei nicht-verschreibungspflichtigen Medikamenten für Kinder und Jugendliche; Änderung § 34 5. Buch Sozialgesetzbuch. Die Mehrausgaben der Krankenkassen von 50 bis 100 Mio. Euro werden durch Einsparungen im GKV-Leistungskatalog von ca. 1,4 Mrd. Euro im Jahr 2004 kompensiert. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Kind/Gesetz zur Sicherung der Arzneimittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen * Jugendlicher/Gesetz zur Sicherung der Arzneimittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen * Sozialgesetzbuch V/Änderung § 34 SGB V betr. Arzneimittelversorgung bei Kindern und Jugendlichen