Gesetz zur Sicherstellung der Qualifikation von Bundesministern
Sicherstellung fachlicher Eignung und Befähigung der Bundesminister als Voraussetzung für die Ausführung des Ministeramtes, erforderlicher Nachweis bestimmter Bildungsabschlüsse (Master, Bachelor oder vergleichbarer Abschluss oder abgeschlossene Berufsausbildung) und einer mindestens zweijährigen hauptberuflichen Tätigkeit;<br /> Änderung Art. 64 Grundgesetz sowie § 2 Bundesministergesetz