Gesetz zur Senkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung
Wachstumsfreundliche Ausgestaltung der Lohnnebenkosten und Entlastung der Beitragszahler: Senkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung von 3,0 Prozent auf 2,5 Prozent;<br /> Änderung § 341 SGB III