Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz - StipG)
Erweiterung der Möglichkeiten der Studienfinanzierung durch Förderung von bis zu 8 Prozent der Studierenden an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen mit Stipendien in Höhe von monatlich 300 Euro, einkommensunabhängige Vergabe nach Begabung, Leistung, gesellschaftlichem Engagement und persönlichen benachteiligenden Umständen, Finanzierung je zur Hälfte aus öffentlichen und privaten, von den Hochschulen bei Unternehmen und Institutionen sowie Privatpersonen einzuwerbenden Mitteln<br /> <br /> Die von Bund und Ländern zu gleichen Teilen zu tragenden öffentlichen Mittel werden in der Endausbaustufe jährliche Kosten von jeweils bis zu 150 Mio. Euro verursachen, aufgrund von Steuererleichterungen für die privaten Mittel ist von Steuermindereinnahmen von rd. 100 Mio. Euro auszugehen. Weitere Mehrbelastungen ergeben sich durch Statistik- und Vollzugskosten.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Bezug: </span>Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der FDP auf BT-Drs 17/1552 K004<span style="font-weight: bold;"><br /> </span>Siehe auch K001/K003