Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995
Vollständige Entlastung von rund 90 Prozent der Zahler von Lohnsteuer und veranlagter Einkommensteuer durch Anhebung der Freigrenzen, kontinuierlicher Anstieg der Belastung bei höheren Einkommen;<br /> Änderung §§ 3, 4 und 6 Solidaritätszuschlaggesetz 1995