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← 🇩🇪 Bundestag/GESETZGEBUNGdip-154078

Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet (G-SIG: 12020164)

Stage enactedUpdated 17d ago

<b>Bezug:</b> Anlage I Kapitel VIII Sachgebiet F Abschnitt II Nr. 1 § 3 Abs. 1 des Einigungsvertrages, BGBl II 1990, Nr. 35 S. 885 (s. GESTA 11. WP XR04, Abschlußband S. 780) <br><br><b>Inhalt:</b> Auflösung des Vermögens des gemeinsamen Trägers der Sozialversicherung in der DDR (Gesamthandsvermögen) und des Immobilienvermögens des Gesundheitswesens Wismut und Übertragung des Eigentums auf Sozialversicherungsträger und ihre Verbände im Beitrittsgebiet sowie auf bestimmte Dritte und die neuen Bundesländer; Erleichterung von Grundbuchberichtigungen durch Schaffung eines Verwaltungsverfahrens für Grundstücke, die Sozialversicherungsträgern auf dem Gebiet der DDR gehört haben. Es entstehen geringfügige Verwaltungskosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet); Änderung von Art. 7, Nr. 1 und 3 bis 5 KOV-Anpassungsgesetz 1991: Verlängerung der Gültigkeit der alten DDR- Schwerstbeschädigtenausweise; Änderung der §§ 192, 195 und 249c Arbeitsförderungsgesetz: Erweiterung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit durch Vertreter aus den neuen Bundesländern. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Neue Bundesländer/Gesetz zur Regelung von Vermögensfragen der Sozialversicherung im Beitrittsgebiet und zur Änderung von Gesetzen * Wismut GmbH/Übertragung des Immobilienvermögens des Gesundheitswesens Wismut * KOV-Anpassungsgesetz/Änderung Art. 7 KOV- AnpG 1991 betr. DDR-Schwerstbeschädigtenausweise * Ausweis für Schwerbehinderte/Änderung Art. 7 KOV-AnpG 1991 betr. DDR- Schwerstbeschädigtenausweise * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 192, 195 und 249c AFG betr. Erweiterung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit * Bundesanstalt für Arbeit/Änderung der §§ 192, 195 und 249c AFG betr. Erweiterung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit