Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen (G-SIG: 14019737)
<b>Bezug:</b> Bisher bestehender freiwilliger Übernahmekodex, der nur von einem Teil der börsennotierten Unternehmen anerkannt wurde, Empfehlungen der Börsensachverständigenkommission (BSK) beim BMF <br><br><b>Europäische Impulse:</b> Regelungen in anderen europäischen Staaten <br><br><b>Inhalt:</b> Regelungen für das öffentliche Angebot zum Erwerb von Wertpapieren, insbesondere im Zusammenhang mit Unternehmensübernahmen: Leitlinien für den Bieter, keine Beeinträchtigung der Geschäftstätigkeit der Zielgesellschaft durch Übernahmeangebote, Informationspflichten, Befristung des Übernahmeverfahrens, Einführung eines Pflichtangebots an Minderheitenaktionäre, Angemessenheit der Gegenleistung des Bieters, obligatorische Zustimmung der Hauptversammlung der Zielgesellschaft zu Handlungen von Aufsichtsrat und Vorstand, die den Erfolg des Angebots verhindern könnten, Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) als Kontrollgremium; Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz - WpÜG - als Art. 1 der Vorlage; Änderung weiterer neun Gesetze und Verordnungen. Dem Bund entstehen jährliche Mehrkosten von ca. 3,7 Mio. DM, hauptsächlich Personalkosten. <br><br><b>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</b> Möglichkeit von Abwehrmaßnahmen des Vorstands bei Zustimmung durch den Aufsichtsrat, Möglichkeit der Fristverlängerung für die Vorlage der Angebotsunterlagen beim Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel, Stellungnahme zum Übernahmeangebot auch durch den Aufsichtsrat der Zielgesellschaft, Übergangsregelungen für laufende Angebotsverfahren. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Unternehmensfusion/Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz * Wertpapier/Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz * Wertpapierhandelsgesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ WpHG betr. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz * Kapitalanlagegesellschaft/ Änderung § 10 KAGG betr. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz * Auslandinvestment-Gesetz/Änderung § 15b AuslInvestmG betr. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz * Kreditwesengesetz/Änderung § 1 KWG betr. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz * Wertpapier- Verkaufsprospektgesetz/Änderung § 4 VerkaufsprospektG sowie § 4 VerkaufsprospektV betr. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz * Aktiengesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ AktG betr. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz * Gerichtskostengesetz/ Änderung und Ergänzung versch. §§ GKG betr. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz * Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte/Änderung § 42, Einfügung § 65c BRAGO betr. Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz * Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht/ Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Kontrollgremium bei Unternehmensübernahmen