Gesetz zur Regelung steuerrechtlicher und anderer Fragen der Ausbildungsplatzförderung
Ergänzung der im Ausbildungsplatzförderungsgesetz vorgesehenen Regelungen zur Berufsausbildungsfinanzierung: Steuerbefreiung für das aus der Berufsausbildungsabgabe entstehende Zweckvermögen und für die auf Grund von § 2 des Ausbildungsplatzförderungsgesetzes zu gewährenden finanziellen Hilfen, Einziehung der Berufsausbildungsabgabe durch die Berufsgenossenschaften<br /> <br /> <strong>Bezug: </strong>Ausbildungsplatzförderungsgesetz siehe GESTA 7. WP N019<br /> <br /> <strong>Antrag des Ausschusses:</strong> Änderungen