Gesetz zur Regelung des vorzeitigen Ruhestandseintritts von schwerbehinderten Beamten und Richtern (G-SIG: 00020327)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B50 <br><br><b>Inhalt:</b> Ermöglichung des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand für schwerbehinderte Beamte und Richter entsprechend der Regelung für Angestellte und Arbeiter, Änderung § 26 Abs.3 BRRG, § 42 Abs.3 BBG und § 48 Abs.3 DRiG. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Flexible Altersgrenze/Gesetz zur Regelung des vorzeitigen Ruhestandseintritts von schwerbehinderten Beamten und Richtern * Richter/Gesetz zur Regelung des vorzeitigen Ruhestandseintritts von schwerbehinderten Beamten und Richtern * Beamtenrechtsrahmengesetz/ Änderung § 26 Abs.3 BRRG betr. Ermöglichung des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand für schwerbehinderte Beamte entsprechend der Regelung für die flexible Altersgrenze * Bundesbeamtengesetz/ Änderung § 42 Abs.3 BBG betr. Ermöglichung des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand für schwerbehinderte Beamte entsprechend der Regelung für die flexible Altersgrenze * Richtergesetz/Änderung § 48 Abs.3 DRiG betr. Ermöglichung des vorzeitigen Eintritts in den Ruhestand für schwerbehinderte Richter entsprechend der Regelung für die flexible Altersgrenze * Beamter im Ruhestand/Gesetz zur Regelung des vorzeitigen Ruhestandseintritts von schwerbehinderten Beamten und Richtern