Gesetz zur Regelung des Schutzes gefährdeter Zeugen (G-SIG: 14019025)
<strong>Bezug:</strong> Studie der rheinland-pfälzischen Verwaltungskommission zum Zeugenschutz 1997 Die Vorlage wurde bereits in der 13.WP eingebracht (s. GESTA 13.WP 2c-C200)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Verbesserung des Zeugenschutzes, insbesondere im Zusammenhang mit organisierter Kriminalität und anderen schweren Straftaten, Einrichtung von Zeugenschutzdienststellen bei Bund und Ländern, Schutz von Angehörigen und nahestehenden Personen, Übermittlungssperre für gespeicherte Daten, Ausstattung mit geänderten Personaldokumenten, Einbürgerung von Ausländern u.a.m., Aufrechterhaltung der Prozessfähigkeit, rentenrechtliche sowie verfahrensrechtliche Regelungen; Zeugenschutzgesetz als Art. 1 der Vorlage; Einfügung der §§ 14a und 22a Melderechtsrahmengesetz, § 41a Straßenverkehrsgesetz, § 15a Passgesetz, § 1a Gesetz über Personalausweise, § 14 Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz sowie § 68 1. Buch Sozialgesetzbuch, Änderung der §§ 39 und 64 sowie Einfügung eines § 56a Ausländergesetz, Änderung § 39 Einkommensteuergesetz, der §§ 144, 285, 309 und 310 3. Buch Sozialgesetzbuch, § 168b Strafprozessordnung sowie des § 3 Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen.<br /> <br /> <strong>Änderungen durch BR-Beschluss:</strong> Einfügung § 2a Melderechtsrahmengesetz, Änderung § 26 Bundeskriminalamtgesetz, Änderung § 2 Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen, Einfügung § 52a Straßenverkehrsgesetz; Wegfall versch. Änderungsvorschläge. Höhere Kosten entstehen nur bei Zunahme der Zeugenschutzfälle.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Titeländerung (eingebracht als: Gesetz zur Regelung des Schutzes gefährdeter Zeugen); grundlegende Neufassung des Gesetzentwurfs aufgrund der Ergebnisse der Beratungen einer Bund-Länder- Arbeitsgruppe Zeugenschutz; bundesrechtliche Regelung für die Durchführung spezifischer Maßnahmen des Zeugenschutzes: Voraussetzungen, Aufgabenzuweisung an die Zeugenschutzdienststelle, Verpflichtung zur Geheimhaltung, Verwendung personenbezogener Daten, Aufbau einer vorübergehenden Tarnidentität, Zeugenschutz im Gerichtsverfahren und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen; Gesetz zur Harmonisierung des Schutzes gefährdeter Zeugen (Zeugenschutz- Harmonisierungsgesetz - ZSHG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 26 Bundeskriminalamtgesetz sowie §§ 64 und 76 Ausländergesetz.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Zeuge/Gesetz zur Regelung des Schutzes gefährdeter Zeugen * Organisierte Kriminalität/Gesetz zur Regelung des Schutzes gefährdeter Zeugen * Einbürgerung/Einbürgerung als Maßnahme des Zeugenschutzes * Melderechtsrahmengesetz/Einfügung §§ 2a, 14a und 22a MRRG betr. Zeugenschutz * Straßenverkehrsgesetz/Änderung § 41, Einfügung §§ 41a und 52a StVG betr. Zeugenschutz * Passgesetz/ Einfügung § 15a PassG betr. Zeugenschutz * Personalausweis/Einfügung § 1a Gesetz über Personalausweise betr. Zeugenschutz * Ausländergesetz/Änderung AuslG betr. Zeugenschutz * Einkommensteuergesetz/Änderung § 39 EStG betr. Zeugenschutz * Sozialgesetzbuch III/Änderung §§ 144, 285, 309 und 310 SGB III betr. Zeugenschutz * Strafprozessordnung/Änderung § 168b StPO betr. Zeugenschutz * Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz/Einfügung § 14 RuStG betr. Zeugenschutz * Sozialgesetzbuch I/Einfügung § 68 SGB I betr. Zeugenschutz * Familienname/Änderung § 3 Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen betr. Zeugenschutz * Bundeskriminalamtgesetz/Änderung § 26 BKAG betr. Zeugenschutz