Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (Untersuchungsausschußgesetz) (G-SIG: 12020080)
<strong>Bezug:</strong> Wiedervorlage des in der 11. WP nicht mehr zuende beratenen Entwurfs eines Untersuchungsausschußgesetzes in der Fassung der Beschlußempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung auf BT Drs. 11/8085 (s. GESTA 11.WP B09, Abschlußband S. 998) Siehe auch B17 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausführungsgesetz zu Art. 44 GG: Regelung für Einsetzung und Verfahren der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages, u.a. Aktenvorlage durch Behörden, Ladung und Vernehmung von Zeugen, Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht, Kostenregelung und Klärung der Gerichtszuständigkeit, Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß; Änderung der §§ 153 und 203 Strafgesetzbuch. Es entstehen Kosten durch Entschädigung von Zeugen, Sachverständigen und rechtlichen Beiständen. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundestag/Gesetzliche Regelung für Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen * Grundgesetz: Art.44/ Untersuchungsausschußgesetz als Ausführungsgesetz zu Art. 44 GG * Bundestag: Verteidigungsausschuß/Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß * Strafgesetzbuch/Änderung der §§ 153 und 203 StGB betr. Untersuchungsausschußgesetz