Gesetz zur Regelung des Rechts der parlamentarischen Untersuchungsausschüsse (Untersuchungsausschußgesetz) (G-SIG: 12020188)
<strong>Bezug:</strong> Siehe auch B05 <br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Ausführungsgesetz zu Art. 44 GG: Regelung für Einsetzung und Verfahren der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages, keine Änderung des Untersuchungsgegenstandes gegen den Willen der Antragsteller, Regelung des Beweiserhebungsrechts unter Berücksichtigung der Minderheitenrechte, Gewährleistung des Geheimschutzes, gerichtliche Zuständigkeiten, Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß. Es entstehen keine Kosten. <br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Bundestag/Gesetzliche Regelung für Einsetzung und Verfahren von Untersuchungsausschüssen * Grundgesetz: Art.44/ Untersuchungsausschußgesetz als Ausführungsgesetz zu Art. 44 GG * Bundestag: Verteidigungsausschuß/Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuß * Minderheit/Minderheitenrechte in Untersuchungsausschüssen