Gesetz zur Regelung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung bei heterologer Verwendung von Samen
Einrichtung eines bundesweiten zentralen Samenspenderregisters beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI), Auskunftsanspruch einer durch heterologe Verwendung von Samen gezeugten Person, Aufklärung des Samenspenders und der Empfängerin der Samenspende zur zwingenden Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten; Ausschluss der gerichtlichen Feststellung der rechtlichen Vaterschaft des Samenspenders, damit Freistellung von Ansprüchen im Bereich des Sorge-, Unterhalts- und Erbschaftsrechts;<br /> Gesetz zur Errichtung eines Samenspenderregisters und zur Regelung der Auskunftserteilung über den Spender nach heterologer Verwendung von Samen (<strong>Samenspenderregistergesetz</strong> – SaRegG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung § 160d Bürgerliches Gesetzbuch und Art. 229 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Klarstellungen betr. Abgabe von Samen und fortbestehendem Auskunftsanspruch nach Auskunftserteilung, Erweiterung der Übergangsregelung zum Auskunftsanspruch vor Inkrafttreten des Gesetzes gezeugter Personen