Gesetz zur Regelung der Weiterverwendung nach Einsatzunfällen (Einsatz-Weiterverwendungsgesetz - EinsatzWVG)
Ausgleich für berufliche Einschränkungen durch nicht nur geringfügige gesundheitliche Schädigung im Rahmen von Auslandsverwendungen in Konfliktregionen und Krisengebieten bei Soldaten und zivilen Beschäftigten des Bundes: Rechtsanspruch auf Übernahme in ein Wehrdienstverhältnis bzw. Beamtenverhältnis oder Arbeitsverhältnis beim Bund nach gesundheitlicher Wiederherstellung und beruflicher Qualifizierung bei Weiterverwendbarkeit trotz gesundheitlicher Einschränkungen, Einführung eines Wehrdienstverhältnisses besonderer Art mit der Rechtsstellung eines Soldaten auf Zeit für die Zeit der Genesung und Qualifizierung, bei Beamten, Richtern und Arbeitnehmern Verbot der Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit bzw. Kündigungsschutz, vergleichbare Absicherung für freiwillige Helfer des THW;<br /> <span>Änderung und Einfügung zahlreicher §§ in 7 Gesetzen und 3 Verordnungen</span><br /> <br /> <span>Dem Bundeshaushalt entstehen Mehrkosten in Höhe von 1.556 Mio. Euro jährlich, im ersten Jahr 1.148 Mio. Euro.<br /> <br /> <span style="font-weight: bold;">Änderungen aufgrund der Ausschussempfehlung:</span> <span>Gleichstellung abgeordneter Beschäftigter mit Beamten des Bundes betr. einmalige Unfallentschädigung, Beschränkung der entsprechenden Beamten-Entschädigungsregelung auf Beamte des Bundes; Aufrechterhaltung der Krankenkassenmitgliedschaft im Wehrdienstverhältnis besonderer Art auch bei freiwilliger Kassenmitgliedschaft, Ruhen der Leistungsansprüche</span> </span>