Gesetz zur Regelung der Rechte von Niederlassungsberechtigten, Einwanderinnen und Einwanderern (G-SIG: 12020210)
<b>Bezug:</b> Siehe auch B12, B27, B28, B48, B54, B56 und C58 <br><br><b>Inhalt:</b> Gewährung sämtlicher Rechte für alle legal in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer, Schaffung des Rechtsinstituts der Niederlassungsberechtigung, Recht auf Einbürgerung auf Antrag, Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft, Regelung der Einreise zum Zwecke der Einwanderung, insbesondere jährliche Entscheidung über die Anzahl der Einwanderungen durch Gesetz; Niederlassungsgesetz als Art. 1, Einbürgerungsgesetz als Art. 2 und Einwanderungsgesetz als Art. 3 der Vorlage, eingeschränkte Fortgeltung des Ausländergesetzes, Außerkrafttreten wesentlicher Verordnungen zum Ausländergesetz, Aufhebung des Bundesvertriebenengesetzes, Änderung der §§ 19, 227 und 229 Arbeitsförderungsgesetz, Aufhebung der Verordnung über die Arbeitserlaubnis für nichtdeutsche Arbeitnehmer, Streichung § 120 Bundessozialhilfegesetz. Geringfügige Mehrkosten für die Durchführung des Gesetzes bei Wegfall kostenträchtiger sonstiger Verwaltungsstrukturen. <br><br><b>Nebenschlagwörter:</b> Niederlassungsgesetz/Gesetz über die Niederlassung von Ausländerinnen und Ausländern * Einbürgerungsgesetz/Gesetz zur rechtlichen Gleichstellung der ausländischen Wohnbevölkerung durch Einbürgerung ohne das Erfordernis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit * Staatsangehörigkeit/Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft für Ausländer * Einwanderungsgesetz/Gesetz zur Regelung der Rechte von Einwanderinnen und Einwanderern * Einwanderer/Festlegung von Einwanderungsquoten durch Gesetz * Ausländergesetz/Einschränkungen des Ausländergesetzes und der Verordnungen * Bundesvertriebenengesetz/Aufhebung des BVFG * Arbeitsförderungsgesetz/Änderung der §§ 19, 227 und 229 AFG und der VO betr. Arbeitserlaubnis für Ausländer * Bundessozialhilfegesetz/ Streichung § 120 BSHG betr. Asylbewerber